- abäußern
- abäußern vt уст. согна́ть с земли́ (аренда́тора), лиши́ть аре́нды (аренда́тора)
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Abäußern — * Abäußern, verb. reg. act. an einigen Orten, einen Leibeigenen oder Unterthan von dem Gute, welches er besessen, treiben. Am Niederrheine wird solches auch abmeiern genannt. Daher die Abäußerung … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart